Ihr Orthopäde in Wien

Was ist ein Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, welche kein Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger haben.

Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes liegt darin, dass dieser keine Pauschalabgeltung erhält und sich daher auch mehr Zeit für seine Patienten nehmen kann. Der Wahlarzt entscheidet frei, wie viele Patienten er behandelt. Dadurch kann er sich deutlich mehr Zeit für eine umfassende Diagnosestellung und individuelle Betreuung nehmen. Termine können auch rasch und sehr flexibel vergeben werden – wie etwa abends oder an Wochenenden.

Der Wahlarzt ist nicht an das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherungen gebunden und kann daher viele Sonderleistungen und alternativ-medizinische Behandlungen, die zu einer effizienteren Genesung beitragen, anbieten.

Da der Wahlarzt keinen Vertrag mit der sozialen Krankenversicherung hat und somit auch nicht von dieser bezahlt wird, stellt der Wahlarzt für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus. Die Patienten bezahlen diese zunächst selbst. Sie können jedoch die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung. Sie bekommen bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen jedoch keine Kostenrückerstattung. Dazu gehören etwa Hyaluronat-Gelenksinjektionen, komplementärmedizinische Leistungen, Atteste, Reiseprophylaxe oder Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten. Diese Leistungen können eventuell im Einzelfall durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Mit einer Zusatzversicherung (private Krankenversicherungen) für ambulante Leistungen gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar rückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.

Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht einhalten können oder keinen passenden Termin finden sollten,  so rufen Sie uns bitte einfach an
+43 (0) 1 996 21 30 - wir werden uns bemühen, Ihnen telefonisch einen kurzfristigen Termin anzubieten.

Kalender


Weiter

Meine Online Terminvereinbarung erlaubt es Ihnen, bei mir rasch und einfach rund um die Uhr direkt einen Termin zu vereinbaren.